hessen 0004K0029-2024 Dorfstraße  7a, 36251 Ludwigsau, Rohrbach 1
hessen 0004K0029-2024 Dorfstraße  7a, 36251 Ludwigsau, Rohrbach 2
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Deutschland
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Hessen
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0004K0029-2024

Einfamilienhaus

Dorfstraße 7a, 36251 Ludwigsau, Rohrbach

200.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0004K0029-2024
Adresse:
Dorfstraße 7a, 36251 Ludwigsau, Rohrbach
Wohn-/Nutzfläche:
130
Baujahr:
1996
Beschreibung:
Einfamilienwohnhaus mit Keller-, Erd- und ausgebautem Dachgeschoss mit 2 Garagen, wobei sich nur die rechte der Doppelgaragen auf diesem Grundstück befindet, Baujahr 1996. Das ursprünglich zum Nachbarwohnhaus gehörende Nebengebäude wurde für den Bau zum Teil abgerissen, Toiletten und einige Wände im EG aber erhalten und in den Wohnhausneubau integriert. Das Grundstück bildet mit dem Nachbargrundstück eine Nutzungseinheit. Die Außentoiletten werden für die Gaststätte im Nachbarhaus zur Verfügung gestellt. Um den hinteren Gartenbereich zu erreichen, muss das Nachbargrundstück betreten oder überfahren werden. Mittelmäßiger Allgemeinzustand, energetische Baumaßnahmen wurden noch nicht durchgeführt. Es besteht Unterhaltungs-, Modernisierungs- und Sanierungsbedarf.
Verkehrswert:
200.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Rohrbach Blatt 576 BV-Nr. 9: Flur 2, Flurstück 118/3, 906 qm groß
Blatt:
576
Flur:
2
Flurstück:
118/3
Gemarkung:
Rohrbach
Grundstücksgröße:
906

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
435
Grunderwerbsteuer:
12.000 € (6 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
630,81 € (verzinster Betrag: 180.000 €)
Zuschlagsgebühr:
960,5
Gesamt:
14.026,31
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Bad Hersfeld
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, EG, Saal 11
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 2. Juli 2025, 09:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Einfamilienwohnhaus mit Keller-, Erd- und ausgebautem Dachgeschoss mit 2 Garagen, wobei sich nur die rechte der Doppelgaragen auf diesem Grundstück befindet, Baujahr 1996, Wohnfläche ca. 130 qm, Nutzfläche ca. 64 qm. Das ursprünglich zum Nachbarwohnhaus gehörende Nebengebäude wurde für den Bau zum Teil abgerissen, Toiletten und einige Wände im EG aber erhalten und in den Wohnhausneubau integriert.
Das Grundstück bildet mit dem Nachbargrundstück eine Nutzungseinheit. Die Außentoiletten werden für die Gaststätte im Nachbarhaus zur Verfügung gestellt. Um den hinteren Gartenbereich zu erreichen, muss das Nachbargrundstück betreten oder überfahren werden.
Mittelmäßiger Allgemeinzustand, energetische Baumaßnahmen wurden noch nicht durchgeführt. Es besteht Unterhaltungs-, Modernisierungs- und Sanierungsbedarf.

Es ist nur eine Außenbesichtigung des Objekt erfolgt.

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.